Es ist ein schwieriger Spagat, den die Schornsteinfegerinnen und Schornsteinfeger
Deutschlands zurzeit hinbekommen müssen. Sie alle sind gehalten, die
empfohlenen Hygienemaßnahmen bezüglich des Infektionsschutzes einzuhalten,
und auf der anderen Seite ihren Pflichten nachzukommen.
Das Schornsteinfegerhandwerk empfiehlt daher allen Verbrauchern, sollte sich
der Schornsteinfeger angemeldet haben und es zu Unsicherheiten bzw. Fragen
kommen, frühzeitig mit dem zuständigen Schornsteinfeger Kontakt aufzunehmen
und sich bzgl. der anstehenden Termine zu informieren. Gemeinsam
lassen sich so Lösungen finden, die sowohl der Wahrung der Betriebs- und
Brandsicherheit wie auch des gebotenen Infektionsschutzes Rechnung tragen.
Schon seit vielen Hundert Jahren sorgt das Schornsteinfegerhandwerk für die
Sicherheit der Bevölkerung und fühlt sich gerade in Zeiten der aktuellen Corona-
Pandemie seiner langen Tradition als Glücksbringer verpflichtet. Es soll und
wird auch weiter gelten: „Zum Glück gibt’s den Schornsteinfeger!“
Kontrollen und Arbeiten der Schornsteinfeger in der Zeit
der Corona-Pandemie unverzichtbar.
Sankt Augustin, 03. April 2020. Wie viele andere Handwerker führen die
deutschen Schornsteinfeger in der Corona-Zeit wichtige Tätigkeiten zur
Wahrung der Brand- und Betriebssicherheit durch. Die erforderlichen
Schornsteinfegertätigkeiten dienen der öffentlichen Gefahrenabwehr
und dürfen deshalb auch nicht ausgesetzt oder beliebig verschoben
werden.
Bereits im März dieses Jahres ordneten die zuständigen Behörden an, dass
Schornsteinfeger unter Beachtung der Hygienevorschriften (Informationen des
Robert-Koch-Instituts zum Infektionsschutz auch auf:
www.schornsteinfeger.
de) weiterhin ihrer Arbeit nachkommen sollen bzw. müssen. Diese Empfehlungen
werden vom Bundesverband des Schornsteinfegerhandwerks unterstützt.
Bestimmte Aufgaben könnten im Rahmen der Fristen zwar verschoben
werden, wenn es aus Sicht der Gefahrenabwehr vertretbar sei, so die Empfehlung
der Landesbehörden. Ein Aussetzen der Arbeiten oder ein beliebig langes
Verschieben ist dem Schornsteinfeger aber untersagt. Denn die Schornsteinfegerarbeiten
sind systemrelevant. Sie dienen der öffentlichen Gefahrenabwehr
im Bereich des vorbeugenden Brandschutzes und der Betriebssicherheit von
Feuerungsanlagen. Tatsache ist, dass die Tätigkeiten des Schornsteinfegers
zur Wahrung der Brand- und Betriebssicherheit von Feuerungs- und Abgasanlagen
letztendlich dem Schutz von Leib und Leben dienen und daher unabdingbar
in den gesetzlich vorgeschriebenen Fristen durchgeführt werden müssen.
Die Gesundheit der Kunden, aber auch die Gesundheit der Mitarbeiter in den
Schornsteinfegerbetrieben liegt dem Schornsteinfegerhandwerk sehr am Herzen.
Denn auch das Schornsteinfegerhandwerk möchte in Zeiten der Corona-
Pandemie die Kontakte und das Infektionsrisiko zum Schutz von Kunden und
Mitarbeitern soweit es eben geht minimieren.
Mehr Informationen zum Handwerk sowie Presseinformationen und Bildmaterial zum
Download finden Sie unter
www.schornsteinfeger.de
Presseinformation
Bundesverband
des Schornsteinfegerhandwerks
- Zentralinnungsverband (ZIV) -
Westerwaldstr. 6
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